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Kanzlei-Loos.de Rechtsanwalt in Ansbach rät, an Immobilienteilung denken

Wenn man in einer Familie zusammenlebt, dann kommt spätestens mit dem Kinderwunsch auch der Gedanke an Wohneigentum auf. Am Anfang steht die Überlegung, ob man neu bauen oder ein bereits bestehendes Gebäude erwerben will. Eine aufregende Zeit steht bevor, Standorte müssen ausgesucht werden und je nach Entscheidung müssen der Architekt und anschließend das Bauunternehmen beauftragt werden oder der notarielle Vertrag für den Kauf des neuen Hauses muss entworfen und unterzeichnet werden. Dumm wäre es nur wenn gerade in dieser Zeit Ärger mit dem Arbeitgeber ins Haus stünde und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden müßte. Aber wie gesagt wenn, man will es ja nicht hoffen.

Doch ganz gleich, wofür man sich entscheidet, muss auch im Falle einer Scheidung (www.scheidung-kompetent.de) die Frage der zukünftigen Besitzverhältnisse des neu erworbenen Eigentums geklärt werden. In der Regel werden beide Partner Eigentümer der Immobilien. Der Rechtsanwalt Ansbach empfiehlt neben der Eintragung ins Grundbuch auch eine vertragliche Vereinbarung. Sowohl bei Ehepaaren als auch in eheähnlichen Gemeinschaften kann es, auch wenn zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs alles in Ordnung war, zum Streit mit anschließender Trennung kommen, da kann niemand in die Zukunft sehen. Für den Fall einer Trennung informieren die Anwälte von kanzlei-loos.de über die verschiedenen Möglichkeiten, die nun in Bezug auf die Immobilie möglich sind. Neben dem Verkauf des Hauses kann einer der Partner das Gebäude ganz übernehmen. Weitere Varianten sind die gemeinsame Weiterbetreibung der Immobilie und im schlimmsten Fall, wenn die ehemaligen Ehepartner gar nicht zu einer Einigung kommen, die Teilungsversteigerung.

Unter bestimmten Umständen kommt auch eine Immobilienteilung in Frage. Die Immobilienteilung wird in einer individuellen Vereinbarung festgelegt und notariell beglaubigt. Inhalte des Teilungsvertrages sind vor allem die Pflichte und Rechten der Eigentümer und die Aufteilungsmodalitäten. Je genauer solch ein Teilungsvertrag formuliert wird, desto weniger Probleme wird es in der Folgezeit geben. Mit dem Entwurf eines solchen Vertrages sollte immer ein fachlich kundiger Rechtsanwalt beauftragt werden, denn nur er kann alle getroffenen Vereinbarungen auf ihre Auswirkungen hin abschätzen und kann bei den Formulierungen dafür Sorge tragen, dass sie der Rechtslage entsprechen. Die Immobilienteilung wirkt sich auch auf die Abschreibung aus. Auch dies muss berücksichtigt werden und auf die langfristigen Auswirkungen hin untersucht werden.