Eine Autoversicherung ist bei ausländischen Unfallgegnern nicht immer vorhanden
Wenn ein Unfall in Deutschland zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen passiert, dann ist das in der Regel kein Problem – mal abgesehen von der Schuldfrage. Durch die Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die Autoversicherung (autoversicherung.com) [autoversicherung.com] des Unfallverursachers den Schaden beim Gegner ohne Probleme bezahlen.

Schwieriger wird es dann, wenn ein Ausländer am Unfall beteiligt ist. Hier muss man zwei Dinge unterscheiden. Zum einen die Frage, wer den Unfall verursacht hat, zum anderen die Frage, woher der Ausländer kommt.

Grüne Versicherungskarte im Original regelt den Versicherungsanspruch

Am einfachsten ist es, wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger den Unfall verursachen. Dann genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung, die alles in die Wege leitet. Verursacht jedoch der Ausländer den Unfall, wird es schon etwas komplizierter. Hierbei kommt es darauf an, woher er kommt. Ist seine Heimat ein Land in der EU, dann ist sein Auto, ebenso wie Ihres, automatisch haftpflichtversichert. Denn jedes Land in der Europäischen Union schreibt eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vor.

In diesem Falle müssen Sie sich vom Unfallgegner die grüne Versicherungskarte aushändigen lassen, und zwar im Original. Tun Sie das nicht, dann kann es sehr schwer werden, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Weiterhin wäre es von Vorteil, einen Zeugen zu haben, dessen Aussage und Daten Sie sich notieren. Die Polizei kann ebenfalls hinzugezogen werden, die kommt mittlerweile aber nicht mehr, wenn es sich um kleinere Unfälle handelt.

Problematisch wird es, wenn der ausländische Verkehrsteilnehmer keine Autoversicherung hat. Dies kann bei Ländern außerhalb der EU der Fall sein, die keine gesetzliche Haftpflichtversicherung vorschreiben. In diesem Fall sollte man auf alle Fälle die Polizei verständigen und in diesem Zuge auch gleich seine Versicherung kontaktieren, die einem weiterhelfen kann. Auch wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, einzuschalten. Wer schon im Vorfeld auf Nummer sicher gehen möchte, kann sein Auto mit einer Vollkaskoversicherung versehen. Zwar wird man im Schadensfall dann in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und muss somit höhere Beiträge zahlen, obwohl man gar nichts für den Unfall kann, dennoch ist es – gerade bei einem Neuwagen – besser, man zahlt einen höheren Versicherungsbetrag, als dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Auch wenn es nach deutschen Recht eine Ungerechtigkeit ist.